+++ Schreiben der ZVMS +++
Liebe Eltern,
Bitte nehmen Sie folgendes Schreiben der ZVMS zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Melzer, SL
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,
seit dem heutigen Tag steht das reguläre ÖPNV-Angebot zum Schulbesuch für
die Kinder und Jugendlichen in der Notbetreuung und für die Schüler in den
Abschlussklassen zur Prüfungsvorbereitung wieder vollumfänglich zur
Verfügung.
Gleiches gilt für die Schüler, die zum Schulbesuch nach der
Schülerbeförderungssatzung des ZVMS einen Anspruch auf Beförderung im
freigestellten Schülerverkehr (FSV) haben.
Über die Medien haben Sie sicher verfolgt, dass bei Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel grundsätzlich die rechtliche Verpflichtung besteht, eine
Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) zu tragen. Etwas anderes gilt nur für Personen
oder Kinder, die hierzu nicht in der Lage sind. Beispielsweise aus
gesundheitlichen Gründen oder weil ihnen die nötige Einsichtsfähigkeit
fehlt.
Ob eine Schülerin oder ein Schüler in der Lage ist, eine Maske zu tragen -
wobei ein einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Schal oder ein Tuch
ausreichend sind - obliegt nach unserer Rechtsauffassung dem Fahrpersonal
vor Ort im Wege einer Einzelfallbetrachtung. Abschlussschüler sollten i. d.
R. hierzu in der Lage sein. Anders kann es für Grund- und Förderschüler bis
Klasse 4 systemrelevanter Eltern oder für Schüler an Förderschulen für
geistige Entwicklung aussehen, die sich in der Schule zur Notbetreuung
befinden.
Diese Maskenpflicht besteht auch im FSV.
Wir bitten Sie, Ihre Schüler zur Maskenpflicht während der
Schülerbeförderung zu belehren und zur Tragung anzuhalten. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass bei Verletzung der Maskenpflicht kein
Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.
Unsere Verkehrsunternehmen haben wir gebeten, festgestellte Verletzungen
und ggf. entfallene Beförderungen mitzuteilen. In diesen Fällen wollen wir
mit den Eltern und Schülern und ggf. mit Ihnen und der
Schulaufsichtsbehörde in Kontakt treten.
Für Fragen steht Ihnen unser Team im FSV unter den bekannten Telefonnummern
gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Matthias Bleyer
Geschäftsbereichsleiter
Schülerbeförderung
Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Am Rathaus 2
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 40008-0
Fax: 0371 40008-98
Internet:www.vms.de