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+++ Schreiben der ZVMS +++

Liebe Eltern,

Bitte nehmen Sie folgendes Schreiben der ZVMS zur Kenntnis.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Melzer, SL

 

Sehr geehrte Schulleiterin,

sehr geehrter Schulleiter,


seit dem heutigen Tag steht das reguläre ÖPNV-Angebot zum Schulbesuch für

die Kinder und Jugendlichen in der Notbetreuung und für die Schüler in den

Abschlussklassen zur Prüfungsvorbereitung wieder vollumfänglich zur

Verfügung.


Gleiches gilt für die Schüler, die zum Schulbesuch nach der

Schülerbeförderungssatzung des ZVMS einen Anspruch auf Beförderung im

freigestellten Schülerverkehr (FSV) haben.


Über die Medien haben Sie sicher verfolgt, dass bei Benutzung öffentlicher

Verkehrsmittel grundsätzlich die rechtliche Verpflichtung besteht, eine

Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) zu tragen. Etwas anderes gilt nur für Personen

oder Kinder, die hierzu nicht in der Lage sind. Beispielsweise aus

gesundheitlichen Gründen oder weil ihnen die nötige Einsichtsfähigkeit

fehlt.


Ob eine Schülerin oder ein Schüler in der Lage ist, eine Maske zu tragen -

wobei ein einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Schal oder ein Tuch

ausreichend sind - obliegt nach unserer Rechtsauffassung dem Fahrpersonal

vor Ort im Wege einer Einzelfallbetrachtung. Abschlussschüler sollten i. d.

R. hierzu in der Lage sein. Anders kann es für Grund- und Förderschüler bis

Klasse 4 systemrelevanter Eltern oder für Schüler an Förderschulen für

geistige Entwicklung aussehen, die sich in der Schule zur Notbetreuung

befinden.


Diese Maskenpflicht besteht auch im FSV.


Wir bitten Sie, Ihre Schüler zur Maskenpflicht während der

Schülerbeförderung zu belehren und zur Tragung anzuhalten. Wir weisen

ausdrücklich darauf hin, dass bei Verletzung der Maskenpflicht kein

Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.


Unsere Verkehrsunternehmen haben wir gebeten, festgestellte Verletzungen

und ggf. entfallene Beförderungen mitzuteilen. In diesen Fällen wollen wir

mit den Eltern und Schülern und ggf. mit Ihnen und der

Schulaufsichtsbehörde in Kontakt treten.


Für Fragen steht Ihnen unser Team im FSV unter den bekannten Telefonnummern

gern zur Verfügung.


Freundliche Grüße

Im Auftrag


Matthias Bleyer

Geschäftsbereichsleiter

Schülerbeförderung


Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen

Am Rathaus 2

09111 Chemnitz


Tel.: 0371 40008-0

Fax: 0371 40008-98

Internet:www.vms.de

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